Liebe Unterstützer, liebe Freunde! Heute, am 21. März, ist Welt-Down-Syndrom-Tag: Die Fröhlichkeit der Menschen mit Trisomie 21 erinnert uns an das, was im Leben wirklich wichtig ist. Jeder Mensch ist gleichwertig – auch jene außerhalb der Norm! Ereignisreiche Wochen liegen zurück, über die ich in aller Kürze berichten möchte: Im Menschenrechtsausschuss am 19. März wurden meine Anträge zur Bekämpfung von Menschenhandel und zur Verhinderung von Parallelgesellschaften und Radikalisierung verabschiedet (weiterlesen...). Für die aktuelle Ausgabe des Melchior-Magazins gab ich ein Interview zum Thema Menschenrechte und warum wir eine öffentliche Diskussion darüber brauchen, was für den Menschen „ökologisch“ ist (zum Interview). Zum Weltfrauentag war ich im Oe24-Studio zu einer Fernsehdiskussion zu Gast. Das Video findet sich hier (45 Minuten). In den letzten Wochen gab es auch viele interessante Begegnungen, von denen ich einige herausgreifen möchte: Neben einem Gesprächstermin mit Univ.-Prof. Aslan zu Maßnahmen gegen Radikalisierung, dem Antrittsbesuch des neuen Armenischen Botschafters, der Teilnahme am Fastensuppenessen der katholischen Frauenbewegung, einem Netzwerktreffen mit jungen Vertretern aus den christlichen Kirchen, verschiedenen Lehreinheiten für politikinteressierte junge Erwachsene, einer Diskussion zum Thema Familienpolitik mit dem Präsidenten des katholischen Familienverbandes, einem Interview mit dem belgischem Rundfunk, einem Strategieplanungstreffen mit BM Gernot Blümel und morgendlichen Verteilaktionen im Bezirk, waren auch Besuche des Bundeskanzleramts sowie der Produktionsstätte der Bäckerei Felber dabei.  Bei einer Diskussion des Frauenvolksbegehrens im Gleichbehandlungsausschuss erklärte ich in meinem Redebeitrag, warum Abtreibung auf Krankenschein verfassungswidrig wäre: Schwangerschaft ist keine Krankheit. Keine Volksbegehren-Unterstützerin würde im Keller eine Mausefalle aufstellen. Die Spätabtreibung eines nicht der Norm entsprechenden ungeborenen Kindes per Herzstich ist für sie aber kein Problem. Gegen die Diskriminierung von ungeborenen behinderten Kindern setzt sich die Bürgerinitiative #Fairändern ein, die in der medialen Debatte um Spätabtreibung derzeit mit vielen Fehlinformationen konfrontiert ist. Eine Klarstellung der Bürgerinitiative zum ZIB-2-Beitrag vom 18. März gibt es hier zum Nachlesen. Meine Bitte: dass sich viele in der aktuellen Diskussion z.B. mit Leserbriefen oder Online-Kommentaren zu Wort melden! Lesenswert ist auch die aktuelle Stellungnahme des Österreichischen Behindertenrats zur Bürgerinitiative #Fairändern: Diskriminierung beenden, eugenische Indikation streichen, denn das Leben mit Behinderung ist nicht sinnlos! Um noch mehr Menschen zu erreichen, bin ich nun verstärkt auf Instagram aktiv. Wenn Sie Instagram verwenden, folgen Sie mir doch auf: https://www.instagram.com/gudrunkugler/ Mit herzlichen Grüßen, Ihre und Eure Gudrun Kugler Facebook Twitter YouTube Instagram www.gudrunkugler.at Impressum nach §24 MedienG: Medieninhaber/Herausgeber: Dr Gudrun Kugler, Parlament, Dr. Karl-Renner-Ring, 1010 Wien. Grundlegende Richtung: Information über die politische Tätigkeit der Medieninhaberin solange diese politische Tätigkeit besteht. Sie können sich jederzeit von diesem Newsletter abmelden:Von diesem Newsletter Abmelden