Liebe Unterstützer, liebe Freunde, viele von Euch haben die Angriffe des grünen Ex-Politikers Harald Walser auf Awakening Europe und mich mitverfolgt. Er hat auf ein Schreiben meines Anwalts sofort reagiert, Strafe gezahlt und eine Unterlassungserklärung unterzeichnet. Eine Zusammenfassung der Vorkommnisse finden Sie im unteren Teil dieser E-Mail.  Außerdem erlaube ich mir, Ihnen eine regionale Empfehlung für die Nationalratswahl am 29. September zu schicken. Wie Sie wissen, können Sie mittels Vorzugsstimme drei Kandidaten unterstützen. Dies ist ein wichtiges Instrument und eine einmalige Gelegenheit, christlich gesinnte Kandidaten direkt zu unterstützen.  Für Ihre Vorzugsstimme auf der Bundesliste schlage ich Jan Ledóchowski, einen guten Freund und Präsidenten der Plattform Christdemokratie, vor. Für die Vorarlberger Landesliste empfehle ich Veronika Marte, die ich gut kenne und sehr schätze. Sie ist auch bei den Landtagswahlen wählbar. Im Wahlkreis 8A – Vorarlberg Nord empfehle ich meinen Parlamentskollegen Norbert Sieber (Platz 1), der sich sehr engagiert für christliche Werte im Parlament einsetzt. Beide haben die Unterstützung der Christen in Vorarlberg durch ihr ehrliches, intensives Engagement verdient. Vorzugsstimme, so geht's: 1. ÖVP ankreuzen 2. Bundeswahlvorschlag: Namen hineinschreiben (z.B. Ledóchwoski) 3. Landeswahlvorschlag: Namen hineinschreiben (z.B. Marte) 4. Regionalwahlkreis: Kandidat ankreuzen (z.B. Sieber) Mit herzlichen Grüßen aus Wien! Ihre, Eure Gudrun Kugler Der Sommer war teuer für den grünen Ex-Politiker Harald Walser. An seinem Beispiel sehen wir, wie die Grünen oft ticken. An die Vizepräsidentin der Nationalbank musste Harald Walser 1500 Euro Strafe zahlen, weil er sie in einem Posting vorverurteilte. An mich zahlte er 850 Euro wegen einer Unterstellung in einem Gastkommentar in der VN. Haben die Grünen Unwahrheiten und Diffamierung nötig? Ich trete für die Ehe zwischen Mann und Frau ein. Harald Walser schreibt in der VN: „Kugler will Homosexuelle heilen.“ Die Unterlassungsaufforderung meines Anwalts unterzeichnete er postwendend. Es war ihm offenbar bewusst, dass er Unwahrheiten verbreitete, um mich und meine Position zu diskreditieren. Ich trete für den Schutz der ungeborenen Kinder ein. Harald Walser schreibt, ich spräche von einem „Bürgerkrieg gegen Ungeborene“. Als Quelle gibt er einen 14 Jahre alten Artikel an. Es hätte mich sehr gewundert, wenn ich das so gesagt hätte. Ich ließ mir den online nicht mehr verfügbaren Artikel ausheben. Und siehe da: Dort heißt es, dass diese Worte nicht von mir, sondern von einem unabhängigen Verein stammen. Darf man in der Politik völlig konträrer Meinung sein? Ja klar, das ist häufig so in unserer pluralen, modernen Welt. Was nicht geht, sind Unterstellungen a la Walser. Aber so gehen manche Linke immer wieder mit unliebsamen Meinungen um. Ja, ich stehe für den Schutz der ungeborenen Kinder und der Ehe zwischen Mann und Frau. Ja, ich trete für christliche Werte ein. Darf man das in Österreich? Vor argumentativen Auseinandersetzungen habe ich keine Scheu. Diffamierung des politischen Gegners lehne ich ab. Dasselbe hätte ich auch von Herrn Walser und den Grünen erwartet. Wer zweimal lügt, dem glaubt man nicht. Die VN druckte die Unterstellungen gegen mich brav ab und antwortete auf meine Beschwerde, „über die offenbar unterschiedlichen Auffassungen“ möge ich mich bitte „direkt an den Verfasser … wenden.“ Ich durfte einen Leserbrief schreiben. In der Autoresponse der Redaktion hieß es, Leserbriefe dürfen „keinen diskriminierenden, beleidigenden oder hetzerischen Inhalt aufweisen“. Gut so. Aber gilt das auch für die Gastkommentare von Herrn Walser? Facebook Twitter YouTube Instagram www.gudrunkugler.at Impressum nach §24 MedienG: Medieninhaber/Herausgeber: Dr Gudrun Kugler, Parlament, Dr. Karl-Renner-Ring, 1010 Wien. Grundlegende Richtung: Information über die politische Tätigkeit der Medieninhaberin solange diese politische Tätigkeit besteht. Sie können sich jederzeit von diesem Newsletter abmelden:Von diesem Newsletter Abmelden